HIN Client Software-Lizenzvertrag

Wichtiger Hinweis

Alle Rechte am «HIN Client» (nachfolgend Software) liegen bei der HEALTH INFO NET AG (nachfolgend HIN). Durch die Installation der Software kommt zwischen Ihnen (nachfolgend Vertragsnehmer) und der HIN ein Software-Lizenzvertrag zustande. Sie erklären sich mit den nachfolgenden Vertragsbestimmungen einverstanden.

1. Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt die Einräumung der Nutzungsbefugnis (Lizenz) an der Software im Rahmen des abgeschlossenen HIN Abos oder Praxispakets in jeder Form und Ausprägung.

Die zum Abschluss des HIN Abos oder Praxispakets zu akzeptierenden Vertragsinhalte (Leistungsbeschreibung, AGB und Rahmenbestimmungen für die elektronische Datenkommunikation) sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen bezüglich der Nutzung der Software gehen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags den anderen Vertragsbestandteilen vor.

2. Immaterialgüterrechte

HIN ist Inhaberin sämtlicher Urheberrechte und aller sonstigen Immaterialgüterrechte an der Software. Die Software wird weder an den Vertragsnehmer verkauft, noch werden ihm Urheberrechte übertragen.

3. Lizenzeinräumung

Der Vertragsnehmer und die berechtigten Benutzer erhalten für die Dauer des HIN Abos bzw. des Praxispakets die nicht exklusive und nicht auf Dritte übertragbare Befugnis, die Software, deren Aktualisierungen und die dazugehörige Anleitung ausschliesslich im Rahmen des HIN Abos bzw. Praxispakets zu nutzen. Der Vertragsnehmer und die berechtigten Benutzer können die Komponenten der Software während dieser Zeit beliebig oft installieren und laden.

Dem Vertragsnehmer und den berechtigen Benutzern werden keine darüber hinausgehenden Nutzungsbefugnisse eingeräumt. Sie dürfen die Software insb. weder ändern, korrigieren, weiterentwickeln, übersetzen, entschlüsseln oder zurückentwickeln noch verkaufen, vermieten, verleihen, übertragen oder sonst wie Dritten zugänglich machen.

4. Updates, Weiterentwicklungen, Support

Der Vertragsnehmer und die berechtigten Benutzer haben die Pflicht, Updates und neue Versionen der Software innert nützlicher Frist zu installieren. Die Wartung älterer Versionen wird bis maximal drei Monate nach Erscheinen einer neuen Version gewährleistet.

Für Supportfragen unterhält HIN einen Call Desk sowie eine Online Hilfe gemäss Leistungsbeschrieb HIN Abo.

5. Gewährleistung, Haftung

HIN weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen immer verfügbar ist und jederzeit fehlerfrei arbeitet.

HIN gewährleistet gegenüber dem Vertragsnehmer, dass die Software im Zeitpunkt der Installation gemäss der online zur Verfügung stehenden Anleitung  arbeitet.

Die Kompatibilität mit anderen als auf hin.ch aufgeführten Betriebsystemen wird nicht zugesichert.

Sollte die Software fehlerhaft sein, kann der Vertragsnehmer entsprechende Mängel HIN melden. HIN wird Fehlermeldungen bei Updates und Weiterentwicklungen mitberücksichtigen oder sogleich beheben, falls dies ohne weiteres möglich ist. Der Vertragsnehmer hat darüber hinaus keine weiteren Gewährleistungsansprüche.

Der Vertragsnehmer hat das jederzeitige Recht, die Software zu deinstallieren und die Dienstleistungen der HIN Plattform im Rahmen des Leistungsbeschriebs ohne die Software zu nutzen.

Es gelten die Haftungsbestimmungen im Leistungsbeschrieb HIN Abo, in den AGB sowie in den HIN Rahmenbestimmungen für die elektronische Datenkommunikation.

6. Verlust des Nutzungsrechts

Der Vertragsnehmer und die berechtigen Benutzer verlieren das Nutzungsrecht an der Software, falls sie eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags verletzen. HIN kann eine erneute Installation der Software verweigern.

7. Kündigung

Dieser Lizenzvertrag kann vom Vertragsnehmer jederzeit und von HIN mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Von einer solchen Kündigung des Lizenzvertrags nicht betroffen ist das HIN Abo bzw. Praxispaket. Die Kündigung des HIN Abos bzw. Praxispakets bestimmt sich ausschliesslich nach den Kündigungsvorschriften im Leistungsbeschrieb HIN Abo.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist materielles Schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der HIN. HIN ist berechtigt, den Vertragsnehmer an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen.

 

HEALTH INFO NET AG,

Oktober 2010

© Health Info Net AG, Lizenzvertrag, Ausgabe Oktober 2010